Flugverspätung

Urlaubsfreud und Urlaubsleid liegen manchmal eng beieinander. Die Hiobsbotschaft Flugverspätung auf der Anzeigentafel kann nämlich auch bedeuten, dass Sie den Anschlussflug verpassen beziehungsweise die Flugzeiten nicht einhalten können. Möglicherweise klärt sich das Ganze aber noch vor Abflug. Wenn nicht, müssen Sie die Unannehmlichkeiten aber nicht einfach hinnehmen. Seit 2004 sind europäische Fluggesellschaften bei Unregelmäßigkeiten verpflichtet, im Rahmen Ihrer Fluggastrechte eine Ausgleichszahlung leisten. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Fluggastrechteverordnung.





Flugverspätung – was ist da zu tun?

Abhängig von der Dauer der Flugverzögerung, eröffnen Ihnen die Fluggastrechte mehrere Möglichkeiten.Flugverspätung

Ist die Verspätung kurz, dann empfiehlt es sich, jedenfalls in der Nähe des Abfertigungsschalters abzuwarten. Vielleicht entwickelt sich die Situation anders und ein pünktlicher Abflug wird möglich. Bei Nichterscheinen erhalten Sie, trotz der Fluggastrechte, keinen finanziellen Ersatz für Ihr Ticket.

Ab 2 Stunden Flugverspätung haben Sie außerdem, abhängig von der Flugstrecke, Anspruch auf Getränke und Snacks. Bestehen Sie unbedingt auch hier auf Ihre Fluggastrechte.

Dauert die Verspätung länger als 3 Stunden, dann müssen Sie rechtzeitig überlegen, ob Ihnen dadurch am Ankunftsort Schwierigkeiten entstehen. In diesem Fall stimmen Sie sich mit der Fluggesellschaft ab, ob eine Umbuchung möglich ist. Ein Tipp: Recherchieren Sie vorher, welcher Flug, zu welcher Zeit für Sie am günstigsten wäre. Buchen Sie aber noch nicht selbstständig.

Lassen Sie die Tatsache einer Flugverspätung immer schriftlich am Schalter bestätigen. Heben Sie alle Unterlagen inklusive Tickets, Telefon-, und Restaurantbelege auf. Jedem Fluggast steht aufgrund der Fluggastrechteverordnung in vorliegenden Fall eine Entschädigungsleistung zu.

Sollte Ihnen die Fluggesellschaft Gutscheine anbieten, dann akzeptieren Sie diese einfach. Sie entbindet die Gesellschaft aber nicht von der Verpflichtung zur Entschädigungsleistung. Um Ihre Ansprüche aus der Flugverspätung geltend zu machen, dafür haben Sie bis zu drei Jahren Zeit. Je besser Sie den Vorfall allerdings dokumentieren können, desto rascher kommen Sie zu Ihrem Geld.

Die Fluggastrechte gelten prinzipielle für jeden Passagier, ganz unabhängig vom Reisezweck. Die Buchung muss im Voraus bestätigt sein und Sie sollten über ein Ticket verfügen, mit dem Sie Ihre Reise von einem EU-Flughafen aus antreten oder mit einer EU-Fluggesellschaft beenden. Weiters kommt es darauf an, dass Sie rechtzeitig vor Abflug am Abfertigungsschalter sind. Wenn nicht, dann helfen Ihnen die Fluggastrechte auch nicht weiter.

Wo sich ein Flugzeug zurzeit befindet, können Sie übrigens mit dem Flugradar von diversen Dienstleistern wie zum Beispiel Flightradar24 oder Radarbox24 herausfinden.





Was sind meine Fluggastrechte, was ist eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Gemäß Fluggastrechteverordnung der EU (Verordnung 261/2004) steht jedem Passagier im Sinne des Verbraucherschutzes eine Entschädigung bei Flugverspätung zu, die ebenfalls bei Nichtbeförderung oder Annullierung zu bezahlen ist. Konkret sieht die Fluggastrechteverordnung als Leistung bei Flugverspätung eine

Ausgleichszahlung in der Höhe von 250 bis 600 Euro, die

Versorgungsleistung durch die Airline, eine

Flugumbuchung bei großer Verspätung, sowie die

Information durch die Fluggesellschaft vor,

das aber erst, wenn das Flugzeug mehr als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am Zielflughafen ankommen würde. Die Fluggastrechteverordnung bemisst die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung nach der Reiseentfernung:

Unter 1500 km Flugdistanz: 250 Euro pro Person

1500 – 3500 km Flugdistanz: 400 Euro pro Person

Ab 3500 km Flugdistanz: 600 Euro pro Person

Flugverspätung Flugzeug verpasstGrundsätzlich erhält derjenige die Entschädigung bei Flugverspätung, der die Unannehmlichkeiten ertragen musste. Die Fluggastrechte sprechen diesen Betrag jedem Mitglied einer Familie oder auch jedem Mitglied einer Reisegruppe zu. Bei Diensttickets bekommt die Entschädigung bei Flugverspätung der Ticketbesitzer ausbezahlt und nicht der Arbeitgeber.

Die Fluggastrechteverordnung legt als Voraussetzung für die Entschädigung bei Flugverspätung außerdem fest, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein muss. Keine Entschädigung bei Flugverspätung trotz bestehender Fluggastrechte gibt es, wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Luftraum- oder Flughafensperre, ein Sicherheitsrisiko oder Vogelschlag auftritt. Aufgrund Ihrer Fluggastrechte bleibt Ihr Anspruch auf Verpflegung jedenfalls aufrecht, genauso wie die kostenfreie Umbuchungs- oder Stornomöglichkeit oder die Umwandlung in ein Bahnticket, wenn dies von der Entfernung her möglich ist.

Nachdem Sie sich vor Abflug die Flugverspätung auf einem Formular gemäß der Fluggastrechteverordnung haben bestätigen lassen und alle Belege (Tickets, Fotos, Bewirtungsbelege, Telefon-, Internet-, Taxirechnung) gesichert sind, machen Sie eventuell noch ein Foto von der Landung mit Uhrzeit. Fordern Sie zu Hause in einem Schreiben die Fluggesellschaft zur Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund Ihrer Fluggastrechte auf. Die Unterlagen senden Sie in Kopie oder digital mit, die Originale bleiben bei Ihnen.

Warten Sie die Antwort ab und gehen Sie zuerst davon aus, dass die Airline ihre Ansprüche, die Ihnen aufgrund der Fluggastrechte aus der Fluggastrechteverordnung zustehen zwar kennt, möglicherweise aber bestreitet, dass überhaupt eine Flugverspätung vorlag und Ihnen deshalb eine Entschädigung bei Flugverspätung gar nicht erst zusteht. Rechnen Sie mit Vertröstungsversuchen oder Hinhaltetaktik. Je nach Ergebnis suchen Sie dann die Hilfe eines Rechtsbeistandes, der Ihre Fluggastrechte aufgrund der Fluggastrechteverordnung durchsetzen wird.


Anschlussflug verpasst – und jetzt?

Wenn Sie wider Erwarten Ihren Anschlussflug verpasst haben, dann garantieren die Fluggastrechte umfangreiche Rechtssicherheit. Das aber nur, wenn Sie nicht selbst für die Flugverspätung verantwortlich sind und rechtzeitig vor Abfertigung da waren. Wie bei der Flugverspätung, ist auch hier das Sammeln von Beweisen dringend anzuraten. Das Notieren von Daten eventueller Zeugen, die mit Ihnen gemeinsam den Anschlussflug verpasst haben, kann für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Flugverspätung entscheidend sein. Um hinterher Ihre Fluggastrechte in Anspruch zu nehmen, sollten Sie, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, diese Checkliste erledigen:

Die schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft holen,

Rechnungen für Restaurant, Telefon, Taxi, Tickets aufheben,

angebotene Verpflegung in Anspruch nehmen,

Mitreisende um Namen und Adressen ersuchen.

Wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben und erst am nächsten Tag weiterreisen können, dann ist die Fluggesellschaft für Ihre Unterbringung im Hotel sowie für den Transport hin und zurück zuständig. Bei kürzeren Wartezeiten zwischen zwei und fünf Stunden steht Ihnen, wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben, eine Mahlzeit, Getränke und die Möglichkeit für Telefonate oder die Versendung von Mails zu.

Außerdem bekommen Sie, wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben, eine Entschädigungsleistung von 250 bis 600 Euro pro Person, abhängig von der Länge der Flugstrecke. Das aber nur, wenn Ihr neuer Anschlussflug mindestens 3 Stunden später am Zielflughafen ankommen würde als der Ursprüngliche. Ihr Flugticket muss für beide Teilstrecken gültig sein (am besten bei derselben Airline gebucht), sonst fallen Sie leider um die Ersatzleistung für den verpassten Anschlussflug um und die Fluggesellschaft zahlt trotz Fluggastrechteverordnung nur für die Flugverspätung. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Vogelschlag, Sicherheitsaspekte, Luftraumsperren oder Streiks entbinden, trotz bestehender Fluggastrechte, ebenfalls von der Leistungspflicht.


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